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UNSERE TECHNISCHE VERWALTUNG

Unsere Technische Verwaltung für Ihre Immobilie – wir halten Ihr Gebäude in Schuss

Begehung, Instandhaltung, Handwerkersteuerung und Verkehrssicherung aus einer Hand. Mit festem Ansprechpartner, dokumentierten Prüffristen und einem Maßnahmenfahrplan, der Ihre Rücklage schont.

Jörn Porträt 11

Gemeinsam Werte erhalten und entwickeln

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Handwerkspartner
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Instandhaltungsmaßnahmen

WAS WIR DARUNTER VERSTEHEN

Technische Verwaltung ist die Arbeit am Gebäude selbst

Während die kaufmännische Verwaltung Zahlen und Beschlüsse führt, kümmert sich die technische Verwaltung um die Substanz: Was ist am Objekt in welchem Zustand, was muss wann gemacht werden, wer macht es und was hat es gekostet. Wir dokumentieren jeden Schritt, damit Sie in der Eigentümerversammlung nicht raten müssen.

Persönliche Betreuung

Ein fester Technischer Verwalter pro Objekt

Er kennt Ihr Haus, die Besonderheiten des Objekts und nicht nur die Akte

Planungssicherheit

Maßnahmen werden klar priorisiert

Kosten, Dringlichkeit und Vorgehen stehen fest, bevor ein Beschluss gefasst wird

Dokumentation

Prüfnachweise jederzeit einsehbar

Alle Unterlagen liegen digital und nachvollziehbar in der Objektakte bereit

LEISTUNGSUMFANG

Das übernehmen wir für Sie

Neun Bausteine, die zusammen den technischen Betrieb Ihrer Immobilie abdecken

Jährliche Objektbegehung

Systematische Kontrolle von Dach, Fassade, Keller, Technikräumen und Außenanlagen — mit Fotoprotokoll und Mängelliste

Maßnahmenfahrplan

Mehrjährige Instandhaltungsplanung nach Dringlichkeit und Kosten — abgestimmt auf Rücklage und Beschlusslage

Handwerkersteuerung

Beauftragung, Terminkoordination und Abnahme mit geprüften Partnerbetrieben aus Berlin — inklusive Rechnungsprüfung

Angebote & Vergabe

Leistungsverzeichnis, mindestens zwei Vergleichsangebote und ein Vergabevorschlag, den die Versammlung direkt beschließen kann

Verkehrssicherung & Prüffristen

Überwachung aller wiederkehrenden Prüfungen — von Aufzug und Trinkwasser bis Brandschutz und Baumkontrolle

Versicherungsschäden

Schadenaufnahme, Meldung, Abstimmung mit Sachverständigen und Regulierung — bis das Geld beim Objekt ankommt

Gewährleistung

Fristen aus Bau- und Sanierungsmaßnahmen werden überwacht und Mängel rechtzeitig angezeigt, bevor sie verjähren

Energetische Modernisierung

Heizungstausch, Dämmung, GEG-Pflichten und Fördermittel — wir holen Fachplanung dazu und begleiten die Umsetzung

Digitale Objektakte

Pläne, Wartungsverträge, Prüfberichte und Rechnungen an einem Ort — für Eigentümer im Service-Portal abrufbar

MEHRWERTE

Technische Verwaltung, die sich auszahlt

Technische Verwaltung ist kein Selbstzweck. Sie zahlt auf vier Dinge ein.

Werterhalt statt Reparaturstau

Schäden erkennen, bevor sie teuer werden

Schäden werden früh gesehen und klein behoben. Wer erst reagiert, wenn Wasser im Keller steht, zahlt ein Vielfaches — und verliert bei jeder Bewertung

Kostenkontrolle

Investitionen planbar statt überraschend

Vergleichsangebote, geprüfte Rechnungen und ein Fahrplan, der Maßnahmen über Jahre verteilt, statt Sonderumlagen zu häufen

Rechtssicherheit

Pflichten zuverlässig im Blick

Verkehrssicherungspflichten treffen die Gemeinschaft. Wir überwachen Prüffristen und dokumentieren die Erfüllung nachweisbar

Entlastung des Beirats

Klare Entscheidungen statt Organisationsaufwand

Sie bekommen entscheidungsreife Vorlagen statt loser Angebote. Der Beirat prüft — er muss nicht selbst organisieren

Nachvollziehbare Rücklage

Rücklagen statt Bauchgefühl

Die Zuführung wird je Bauteilgruppe hergeleitet statt pauschal fortgeschrieben. Jeder Eigentümer kann nachlesen, warum genau dieser Betrag angesetzt ist

Planbarkeit über Jahre

Mehr Planung. Weniger Überraschungen 

Wer weiß, wann Dach, Heizung und Aufzug fällig werden, kann ansparen statt umzulegen — und Maßnahmen legen, wenn sie zusammenpassen

ZUSAMMENARBEIT

Effizient vom Schaden zur Lösung

01 Aufnahme

Meldung oder Begehungsbefund wird mit Fotos und Ortsangabe erfasst

02 Technische Ersteinschätzung

Dringlichkeit, Ursache und Zuständigkeit werden geklärt — Sonder- oder Gemeinschaftseigentum

03 Angebote

Ausschreibung an geprüfte Betriebe, Vergleich und Empfehlung mit Kostenrahmen

04 Freigabe

Kleinere Beträge laufen über die vertragliche Staffel, größere über Beschluss der Versammlung.

05 Abschluss

Kontrolle vor Ort, Rechnungsprüfung und Ablage aller Nachweise in der Objektakte

UNSER ANSATZ IN VIER SCHRITTEN

Bauteil für Bauteil berechnet – statt pauschal festgelegt

Viele Eigentümer wissen nicht, wie sich ihre Rücklage zusammensetzt oder warum jährlich genau dieser Betrag zugeführt wird. In der Praxis wird die Höhe häufig pauschal oder aus den Vorjahreswerten fortgeschrieben. Nachvollziehbar ist das nicht.

Wir schaffen stattdessen eine belastbare Grundlage: einen fachlich hergeleiteten Vorschlag für eine angemessene Zuführung, über den die Gemeinschaft anschließend in der Eigentümerversammlung entscheidet.

01 Gebäude strukturieren und Bauteile erfassen

Jedes Objekt wird in seine wesentlichen Bauteilgruppen aufgeteilt – Dach, Fassade, Fenster, Heizung, Aufzug und weitere.

02 Alter und Zustand erfassen

Wann wurde das Bauteil errichtet oder zuletzt umfassend erneuert? Daraus und aus dem Zustand vor Ort leiten wir die Restnutzungsdauer ab.

03 Erneuerungskosten ansetzen

Für jede Bauteilgruppe schätzen wir die Kosten einer zukünftigen Erneuerung und verteilen sie auf die erwartete Lebensdauer.

04 Jahresbedarf summieren

Die Summe aller Bauteilgruppen ergibt den jährlichen Rücklagenbedarf – die Grundlage für eine sachgerechte Zuführung.

So sieht die Herleitung aus

Beispielhafter Auszug für ein Gebäude mit 24 Einheiten. Die Werte je Objekt ermitteln wir individuell.

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Beispielrechnung zur Veranschaulichung der Systematik. Lebensdauern sind Erfahrungswerte; maßgeblich sind Zustand, Bauart und Nutzung des konkreten Objekts.

SONDERUMLAGEN VERMEIDEN

Sonderumlagen bleiben die Ausnahme

Steht eine große Maßnahme an — etwa die Erneuerung des Daches — soll das Geld möglichst schon angespart sein. Ausschließen lassen sich Sonderumlagen nie ganz; sie dürfen aber nicht die Folge einer dauerhaft zu niedrigen Rücklage sein

KONTINUIERLICHER VERMÖGENSAUFBAU

Kein Rückstand unter unserer Verwaltung

Baukosten entwickeln sich, Maßnahmen kommen früher oder später, Schäden sind nie ganz auszuschließen. Unser Anspruch ist, dass in der Zeit unserer Verwaltung keine erheblichen Rückstände bei der Rücklagenbildung entstehen

INFORMIERT ENTSCHEIDEN

Die Gemeinschaft entscheidet

Beschließt die Gemeinschaft bewusst eine geringere Zuführung, ist das ihr gutes Recht — dann aber auf Grundlage transparenter Zahlen und im vollen Bewusstsein der langfristigen Folgen

VERKEHRSSICHERUNG

Prüfpflichten, die wir für Sie überwachen

Ein Auszug aus dem Fristenplan, den wir je Objekt führen.

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Profilfotos NEU

Lernen wir uns kennen

Sie überlegen, die Verwaltung zu wechseln, oder suchen für eine neu gegründete Eigentümergemeinschaft die passende Betreuung? Wir freuen uns auf das Gespräch.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Häufige Fragen zur Technischen Verwaltung

Was macht die technische Verwaltung?

Sie verantwortet den baulichen Zustand des Gebäudes: Begehungen, Instandhaltungsplanung, Handwerkersteuerung, Prüffristen und die Herleitung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage in enger Zusammenarbeit mit Ihrem zuständigen oder Ihrer zuständigen Verwalter*in.

Wie wird die Instandhaltungsrücklage richtig berechnet?

Das Gebäude wird in Bauteilgruppen zerlegt (Dach, Fassade, Heizung, Aufzug u. a.). Für jede Gruppe werden Alter, Zustand, Restnutzungsdauer und Erneuerungskosten angesetzt. Die Summe ergibt den jährlichen Rücklagenbedarf. 

Was ist der Unterschied zwischen technischer Verwaltung und Hausmeisterservice?

Der Hausmeister übernimmt operative Tätigkeiten vor Ort. Die technische Verwaltung plant, beauftragt, prüft Angebote und Rechnungen und dokumentiert alle Maßnahmen für die Eigentümer.

Welche Prüffristen müssen Eigentümer einer Immobilie einhalten?

Dazu zählen unter anderem Aufzugsprüfungen, Trinkwasserprüfungen, Brandschutzprüfungen und Baumkontrollen. Wir überwachen alle wiederkehrenden Fristen je Objekt in einem Fristenplan.

Wie lassen sich Sonderumlagen vermeiden?

Durch eine bauteilgenaue, vorausschauende Rücklagenzuführung statt einer pauschalen Fortschreibung. Größere Maßnahmen sind dann bereits finanziert, bevor sie anstehen.