Schonfrist bei Zahlungsverzug: Was Mieter und Vermieter wissen sollten

Auf dem Blog der Hochheiden Hausverwaltung, Ihrem Experten für Immobilienmanagement, befassen wir uns heute mit einem wichtigen Thema, das sowohl für Mieter als auch für Vermieter von Bedeutung ist: der Schonfrist bei Zahlungsverzug. Diese Regelung bietet Mietern, die mit ihrer Miete in Verzug geraten sind, eine letzte Chance, eine Kündigung des Mietverhältnisses abzuwenden. In diesem Beitrag erläutern wir, was unter der Schonfrist zu verstehen ist, welche gesetzlichen Bestimmungen gelten und wie beide Parteien damit umgehen sollten.

Was ist die Schonfrist?

Die Schonfrist ist eine gesetzlich festgelegte Frist, innerhalb derer Mieter die Möglichkeit haben, durch die Zahlung der ausstehenden Miete einschließlich etwaiger Mahngebühren und Verzugszinsen die Wirksamkeit einer bereits ausgesprochenen Kündigung wegen Zahlungsverzugs rückgängig zu machen. Diese Regelung soll Mietern zusätzlichen Schutz vor dem Verlust ihrer Wohnung bieten.

Gesetzliche Grundlagen

Die Schonfristregelung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter § 569 Abs. 3 Nr. 2 verankert. Sie besagt, dass eine Kündigung unwirksam wird, wenn der Mieter innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage die gesamte ausstehende Miete begleicht. Diese Regelung gilt für Zahlungsrückstände, die weniger als zwei Monatsmieten betragen.

Bedeutung für Mieter

Für Mieter bietet die Schonfrist eine wichtige Möglichkeit, ihr Mietverhältnis zu retten, selbst nachdem eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs ausgesprochen wurde. Wichtig ist jedoch, dass Mieter die Fristen genau beachten und die ausstehenden Beträge vollständig innerhalb des vorgegebenen Zeitraums begleichen. Es ist ratsam, sich bei Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen, um mögliche Lösungen zu besprechen.

Bedeutung für Vermieter

Vermieter sollten sich der Schonfrist bewusst sein und die gesetzlichen Vorgaben beachten, wenn sie eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs aussprechen. Es ist wichtig, die Kündigung und die anschließende Räumungsklage sorgfältig vorzubereiten und dabei die mögliche Anwendung der Schonfrist zu berücksichtigen. Vermieter müssen zudem die vollständige Begleichung der ausstehenden Miete innerhalb der Schonfrist akzeptieren und das Mietverhältnis fortsetzen.


Tipps für den Umgang mit Zahlungsverzug

  • Kommunikation: Eine offene und rechtzeitige Kommunikation zwischen Mieter und Vermieter kann helfen, Lösungen für finanzielle Schwierigkeiten zu finden, bevor es zu einer Kündigung kommt.

  • Zahlungspläne: Vermieter können in Einzelfällen mit dem Mieter einen Zahlungsplan vereinbaren, um ausstehende Mieten schrittweise zu begleichen.

  • Rechtzeitige Zahlung: Mieter sollten alles daransetzen, die ausstehenden Beträge innerhalb der Schonfrist zu zahlen, um eine Kündigung des Mietverhältnisses abzuwenden.

Fazit

Die Schonfrist bei Zahlungsverzug ist eine wichtige gesetzliche Regelung, die Mietern einen zusätzlichen Schutz bietet, aber auch von Vermietern berücksichtigt werden muss. Für beide Seiten ist es essentiell, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und konstruktiv zusammenzuarbeiten, um Lösungen für finanzielle Probleme zu finden und das Mietverhältnis aufrechtzuerhalten.

Bei Fragen rund um die Schonfrist oder andere mietrechtliche Themen steht Ihnen die Hochheiden Hausverwaltung gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns – wir sind hier, um Ihnen mit unserer Erfahrung und Kompetenz zur Seite zu stehen und eine faire Lösung für alle Beteiligten zu finden.